BARRIEREFREIE WEBSITES

PFLICHT ODER CHANCE? BEIDES!

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BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ

DIGITALE BARRIEREN ABBAUEN

Für einige Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit bereits verpflichtend, für andere (noch) nicht. Doch der Kreis der Betroffenen weitet sich aus. Auch Unternehmen ohne rechtliche Verpflichtung stellen bereits aus Wettbewerbs- bzw. Imagegründen auf digitale Barrierefreiheit um.

Ab Juni 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, nach dem Barrierefreiheits­stärkungsgesetz barrierefrei sein.

Alle öffentlichen Stellen sind bereits heute verpflichtet, Präsenzen barrierefrei zu gestalten.


Mehr Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dessen Auswirkungen finden Sie weiter unten in unseren FAQ.

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ALLES AUF EINEN BLICK – KOSTENFREIER DOWNLOAD

BARRIEREFREIE WEBSITES – DAS WHITEPAPER

Einfach Ihre E-Mail-Adresse ins Formular eintragen. Im Anschluss erhalten Sie das Whitepaper – inklusive „Barrierefrei-Checkliste“, gesetzlicher Einordnung und einer Übersicht der zugrunde liegenden Normen wie auch Tipps zur optimalen Vorgehensweise. 

VORTEILE EINER BARRIEREFREIEN WEBSITE

DIE UMSTELLUNG ZUR CHANCE MACHEN

Neben der rechtlichen Verpflichtung bietet eine barrierefreie Website viele Chancen.

Imagegewinn

Stärken Sie Ihre Außenwirkung. Barrierefreie Digitallösungen sind nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sie zeigen auch soziale Verantwortung.

Zielgruppen­ausbau

Benutzer­freundlichkeit

Erhöhte Sichtbarkeit

FAQ

SIE HABEN FRAGEN, WIR DIE ANTWORTEN

Was besagt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? Für wen ist eine barrierefreie Website Pflicht? Was bedeutet Barrierefreiheit von Websites überhaupt? Was muss ich tun, um digital barrierefrei zu werden? Gerne beantworten wir diese und weitere Fragen!


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Was bedeutet Barrierefreiheit von Websites?

Barrierefreiheit von Websites bedeutet, dass der Webauftritt auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Was heißt das genau?

  • Robust: Die Nutzung der Website muss mit einer großen Zahl von Geräten zuverlässig möglich sein.
  • Wahrnehmbar: Die Informationen müssen von allen Anwender:innen aufgenommen werden können.
  • Bedienbar: Alle Funktionen der Website müssen für sie bedienbar sein, das Interface muss zugänglich, mögliche Interaktionen klar erkennbar sein.
  • Verständlich: Alle Informationen und die Art und Weise der Bedienung müssen für Anwender:innen leicht nachvollziehbar sein.

Die Website muss deshalb so realisiert werden, dass alle Anwender:innen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen sowie unabhängig von den konkreten technischen Hilfsmitteln, damit arbeiten können.

Für wen ist Barrierefreiheit von Websites wichtig?

Barrierefreiheit von Websites ist relevant für alle Menschen, die wegen ihrer körperlichen oder geistigen Gegebenheiten möglicherweise Schwierigkeiten haben, eine Website in der vorgesehenen Art und Weise zu verwenden. Dazu werden drei Beeinträchtigungstypen genannt, die berücksichtigt werden müssen. Das gilt auch, wenn sie nur zeitweise oder situationsbedingt auftreten:

  • kognitiv (z. B. Demenz oder Autismus)
  • motorisch (z. B. eingeschränkte Beweglichkeit)
  • sensorisch (z. B. Farbschwäche, Blindheit, Schwerhörigkeit oder Taubheit)

Barrierefreiheit von Websites macht auch deshalb Sinn, weil sie mehr Menschen den Zugang zu Ihren Produkten und Dienstleistungen erleichtert.

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Das BFSG gilt grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag erbracht werden.

Mehr Infos gibt es bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Dort finden sich nähere Informationen insbesondere zur konkreten Rechtsverordnung, wie das Gesetz umzusetzen ist, und zu den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Leitlinien (hier als PDF), in denen die konkreten Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen näher beschrieben werden.

Diese Anforderungen sind nicht neu, sie bestehen bereits seit vielen Jahren und beruhen auf internationalen Standards, die in den folgenden Beiträgen beschrieben werden:
Web Content Accessibility Guidelines 2.1 in der Fassung von 2018 (WCAG)

Web Accessibility Initiative (WAI) 
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0

 

Die vom Gesetz betroffenen Dienstleistungen sind in § 1 (3) BFSG beschrieben; dazu gehören insbesondere:
  • Telefon- und Messenger-Dienste
  • Bankdienstleistungen
  • Elektronischer Geschäftsverkehr
  • E-Books
  • Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr, die auf Mobilgeräten angeboten werden (inkl. Apps)
  • Generell Personenbeförderungsdienste (bei Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten sind nur interaktive Selbstbedienungsterminals, s. o., konkret betroffen)
Für Websites bedeutsam ist der „Elektronische Geschäftsverkehr“. Dazu gehören alle geschäftlichen Transaktionen, die über eine Website umgesetzt werden können. Für E-Commerce gilt dies genauso wie für die Kontaktaufnahme, eine Terminbuchung oder weitere Interaktionen zwischen Anwender:innen und dem Websiteanbietenden. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von diesen Pflichten. Sprechen Sie dazu Ihre Rechtsberatung an.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft die Interessen der Verbrauchenden. Daraus leitet man ab, dass es für B2B-Unternehmen sicherlich ein imagefördernder Faktor sein wird, wenn man es anwendet. Eine rechtliche Relevanz lässt sich daraus zum aktuellen Zeitpunkt nicht ableiten. Auch dazu sollte letztlich eine dahin gehende Rechtsberatung erfolgen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht für Kleinstunternehmen, die für das Gesetz relevante Dienstleistungen anbieten.

Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Dies bedeutet: Trifft nur eines dieser Kriterien nicht oder nicht mehr zu, ist das Unternehmen verpflichtet, die BFSG-Vorgaben zu erfüllen.

Wichtig: Unternehmen, die mit Produkten befasst sind, die unter das BFSG fallen, können diese Ausnahme nicht für sich beanspruchen!

Dafür sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Stellen diese Institutionen einen Mangel fest oder werden von Verbraucher:innen darauf aufmerksam gemacht und um Prüfung gebeten, werden die Website-Betreiber aufgefordert, den Mangel abzustellen oder ihn mit einer Ausnahmeregel zu begründen.

Inwieweit man als Unternehmen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen einen Mitbewerber vorgehen kann, sollte juristisch geprüft werden.

Werden die Anforderungen nach Beanstandung und Fristsetzung nicht erfüllt, können die Sanktionen ein Bußgeld von bis zu 100.000 € nach sich ziehen, oder die Produkte und Dienstleistungen dürfen nicht mehr angeboten werden.

  • Prüfen Sie – ggf. mit Rechtsbeistand –, ob die Vorgaben des BFSG für Ihre Produkte oder Dienstleistungen gelten.
  • Sprechen Sie uns kurzfristig an, wenn Sie einen Relaunch planen, denn dies ist der perfekte Zeitpunkt für eine Berücksichtigung der Barrierefreiheitsvorgaben.
  • Sollte Ihr Relaunch noch nicht lange her sein, beraten wir Sie gerne bezüglich eines möglichst effektiven, sparsamen Umbaus Ihrer Website auf Barrierefreiheit.
  • Schieben Sie diese Entscheidung nicht auf die lange Bank, denn viele Unternehmen müssen diese Anpassungen vollziehen. Vermeiden Sie Zeitdruck und Sanktionen.
  • Nutzen Sie die vom Gesetzgeber geforderten Anpassungen zu Ihrem Vorteil, planen Sie frühzeitig die Umsetzung der Barrierefreiheit für Ihre Website und sprechen Sie uns an.
DATEN & FAKTEN

MEHR MENSCHEN ERREICHEN

Die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigung ist größer, als viele vermuten. Außerdem profitieren wir alle von barrierefreien Websites, z. B. von hohen Kontrasten bei Sonneneinstrahlung!

8 Mio.

Fast 10 % der deutschen Bevölkerung haben einen Schwerbehinderten­ausweis.

18 Mio.

Ca. 22 % der Menschen in Deutschland sind im Rentenalter mit teilweise zunehmenden altersbedingten Beeinträchtigungen.

6 Mio.

Gut 7 % der Menschen in Deutschland leben mit einer Lese-/Rechtschreib­schwäche.

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KONTAKT

SPRECHEN SIE UNS AN

MARCO FIRLL

Geschäftsleitung

+49 221 888 245-55
barrierefrei@vancado.de

VIER SCHRITTE ZU EINER BARRIEREFREIEN WEBSITE

WAS IST ZU TUN?

Höchste Zeit zu handeln. Immer mehr Unternehmen erkennen und nutzen bereits die Image- und Wettbewerbsvorteile.

  • 1

    Website-Check (kostenlos)

    Wie barrierefrei ist Ihre Website? Wir untersuchen Ihre Website anhand der vorgegebenen Kriterien.

  • 2

    Handlungsempfehlung

    Sie möchten so effizient wie möglich barrierefrei werden? Wir finden die für Sie optimale Lösung.

  • 3

    Umsetzung

    Wir gehen iterativ vor. Dabei orientieren wir uns an der Priorität der vorliegenden Mängel. 

  • 4

    Zertifizierungen & Barrierefreiheits­erklärung

    Zeigen Sie Ihre gesetzeskonforme Barrierefreiheit und vermeiden Sie Abmahnungen. 

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STADTWERKE GUMMERSBACH

VORNAME NACHNAME

Mit VANCADO konnten wir die Herausforderung einer barrierefreien Website ideal meistern. Besonders schätzen wir die substanzielle Beratung und die professionelle Umsetzung. Layout, Bedienung und Programmierung wurden so abgestimmt, dass unsere Website nun offiziell BITV-zertifiziert ist. Außerdem konnten wir ein hervorragendes Google-PageSpeed-Ergebnis erzielen, was sich positiv auf das Ranking auswirkt.

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KOSTENFREIES FACHWEBINAR

BARRIEREFREIHEIE WEBSITES - RECHTLICHE LAGE UND TIPPS AUS DER PRAXIS

Tragen Sie sich gerne in unseren Webinar-Verteiler ein und wir informieren Sie, sobald unser nächstes kostenfreies Fachwebinar stattfindet.

GRÜNDE FÜR VANCADO

WARUM SIE MIT UNS ARBEITEN SOLLTEN

Als VKU-Partner mit Barrierefreiheitsexpertise wissen wir, worauf es ankommt. Effizienz wird bei uns stets berücksichtigt. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand: von der strategischen Beratung bis zur vollständigen Umsetzung. Dabei arbeiten wir stets substanziell. Damit auch Ihre Website den Barrierefreiheitstest besteht.

Wir arbeiten substanziell, das heißt …

Tiefgehend

Wir setzen uns tiefgehend mit Ihren individuellen Anforderungen auseinander. Außerdem kombinieren wir unsere langjährige Erfahrung mit kommunalen Unternehmen mit unserer Expertise für barrierefreie Digitallösungen.

Ganzheitlich

Sie erhalten bei uns alles aus einer Hand: von der programmatischen Anpassung und der Tool-Implementierung über den speziell aufbereiteten Content wie leichte Sprache oder Gebärdensprache bis hin zur Zertifizierung.

Individuell

Wir setzen immer auf die individuell passendste Lösung und beraten Sie im Hinblick auf die effizienteste Umsetzung.

Langlebig

Heute schon an morgen denken. Das tun wir, nicht nur in Bezug auf Technologien. Wir denken immer an langlebige Lösungen wie digitale Inklusion, die auch zukünftig relevant sein werden.

Belegbar

Die von uns entwickelten Websites bestehen den WCAG- oder BITV-Test. Dies zeigt sich auch in Form von offiziellen Zertifizierungen, die Sie ebenfalls über uns beziehen können.

BERATUNG

JETZT UNVERBINDLICH UND KOSTENLOS INFORMIEREN!

Gerne beraten wir Sie telefonisch unter +49 221 888 245-55. Oder Sie senden uns Ihren Wunsch nach einer kostenlosen Beratung über das folgende Formular. Wir freuen uns auf Sie!
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